ALLGEMEINE VERTRIEBSBEDINGUNGEN
OEJBRO ENGROS AB
1. Beschwerden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, im Falle von mangelhaften Waren oder einer Verspätung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Waren Beschwerde einzureichen.
2. Höhere Gewalt. Die folgenden Umstände sind ausreichend, damit die Parteien von der Verpflichtung Ihrer Aufgaben entbunden werden, falls diese Umstände eintreten, nachdem die Bestellung gemäß Absatz 6 erhalten wurde, und falls diese Umstände dazu führen, dass die Lieferung nicht ausgeführt werden kann: Krieg, Aufstand, Unruhen, Regierungsverordnungen und ähnliche Verfügungen seitens der Behörden, weiterhin Katastrophen, Naturkatastrophen, Brand, Arbeitsniederlegungen und sonstige Umstände ähnlicher Natur und Bedeutung. Die verhinderte Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Art und das voraussichtliche Ende der Umstände zu unterrichten.
3. Wolle ist ein Naturprodukt. Daher können kleinere farbliche Unterschiede nicht als Beschwerde akzeptiert werden.
4. Die Preise sind tagesabhängig und können sich beispielsweise durch Inflation ändern.
5. Die Lieferbedingungen sind FCA ULRICEHAMN.
6. Die Lieferbedingungen gelten als beschlossen, wenn der Verkäufer den Auftrag des Käufers annimmt. Die Vereinbarung ist für beide Parteien bindend, wenn keine der Parteien diese schriftlich innerhalb von 15 Tagen storniert. Sollte der Käufer die Lieferung nicht annehmen oder eine bindende Vereinbarung stornieren, muss er 20 % des Lieferwerts als Entschädigung bezahlen.
7.Falls der Käufer sich weigert, zur Auslieferung bereitstehende Waren anzunehmen, oder einen vereinbarten Lieferzeitraum nicht akzeptiert, muss er dennoch sämtliche Gebühren der Lieferung bezahlen, ebenso wie wenn die Waren ausgeliefert worden wären. Der Verkäufer versichert hiermit, dass die Waren entsprechend der Bestimmungen der Erwerbs- und Konkursgesetze auf Kosten und Risiko des Käufers separat gelagert werden. Falls der Käufer die vereinbarten Bedingungen nicht einhält, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Lieferungen fortzusetzen.
8. Jegliche teilweisen Lieferungen müssen einzeln verpackt sein.
9. Zinsen für verspätete Zahlungen werden nach dem Fälligkeitsdatum mit 0,5 % / Monat plus der aktuellen Referenzrate berechnet.
10. Jeglicher Rechtsstreit bezüglich des vertraglich festgelegten Kaufs wird vom schwedischen Gericht entschieden, mit Borås Tingsrätt als erste Instanz.